CODE OF CONDUCT

VERHALTENS- und UNTERNEHMENSLEITLINIEN) FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER HAGENBURGER GMBH

Vorwort

Die HAGENBURGER GmbH als ein Mitglied der internationalen EKW Gruppe steht für führende Feuerfestprodukte und -serviceleistungen, die durch kompetente und motivierte Mitarbeitende ermöglicht werden. Das allein genügt aber nicht. 

Um unseren Standort zu sichern und nachhaltiges Wachstum zu erzielen, bekennen wir uns zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Unser Ziel ist nicht nur eine Risikominimierung durch Einhaltung der entsprechenden Gesetze und bestehende Richtlinien, sondern darüber hinaus ethisch einwandfreie Praktiken im Interesse des Unternehmens und aller unserer Stakeholder. Integrität, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit sowie respektvoller Umgang mit Mitarbeitenden und Geschäftspartnern bilden die Grundlage unseres Tagesgeschäfts. Sowohl unsere Leistungen wie unsere Werte sind wesentlich für das Vertrauen, das uns unsere Kunden, Partner, Kapitalgeber und die Öffentlichkeit

entgegenbringen und uns so zum Erfolg verhelfen.

 

Es ist eine HAGENBURGER Tradition unternehmerisches Handeln sowie technische Spitzenleistungen mit hohen ethischen Grundsätzen zu verbinden. Die Reputation von HAGENBURGER, die technische, wirtschaftliche und soziale Kompetenz, sowie die Integrität aller in unseren Unternehmen Mitarbeitenden ist unser Kapital. Diese Werte müssen für uns alle höchsten Rang haben und sind daher zu schützen.

Als Unternehmen und Mitglied einer internationalen Gruppe müssen wir die jeweiligen nationalen Regeln beachten, uns aber auch zugleich an global gültigen Standards orientieren.

Daraus haben wir die nachfolgenden Verhaltensrichtlinien, den Code of Conduct, für die HAGENBURGER GmbH ausgearbeitet.

Den Code of Conduct als Anleitung zu formulieren reicht aber nicht aus. Er muss durch Vorbilder begleitet und gestützt werden. Diese Vorbildfunktion haben in erster Linie die Führungskräfte der HAGENBURGER, indem sie rechtlich einwandfreies und integres Verhalten glaubhaft vorleben und gleichzeitig sicherstellen, dass die Mitarbeitenden den Code of Conduct und die darin beschriebenen Verhaltensanforderungen kennen und verstehen.
 

Die Inhalte und Werte des Code of Conduct enden jedoch nicht an unseren internen Grenzen. Deswegen erwartet die HAGENBURGER GmbH von ihren Lieferanten und Beratern, dass diese die in ihrem Code of Conduct niedergelegten Verhaltensanforderungen beachten und wirkt darauf hin, dass diese ebenfalls zur Einhaltung dieser Verhaltensanforderungen verpflichtet werden.

 

Josef X. Baumeister, Geschäftsführer

HAGENBURGER GmbH

Grünstadt im Oktober 2023

CODE OF CONDUCT

VERHALTENSKODEX DER HAGENBURGER GMBH

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Unternehmensführung | Glaubwürdigkeit | Integrität

Die HAGENBURGER GmbH als Mitglied der EKW Gruppe richtet seine geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den allgemein gültigen ethischen Werten, insbesondere der Integrität, der Glaubwürdigkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

 

Geltungsbereich

Alle Mitarbeitenden, Vorgesetzten, die Geschäftsführung und die Gesellschafter der HAGENBURGER GmbH sind an die Regelungen dieses Code of Conduct gebunden. Zudem sind alle Vertragspartner, die im Auftrag einer Firma unseres Unternehmens oder der EKW Gruppe arbeiten, angehalten, den Vorgaben dieses Kodex konsequent zu folgen.

Der Code of Conduct ist Grundlage und Leitfaden für die Bewältigung ethischer und rechtlicher Herausforderungen bei der täglichen Arbeit. Jeder Mitarbeitende kann sich mit Fragen und Hinweisen in diesem Zusammenhang an seinen Vorgesetzten, den Compliance Officer oder den Geschäftsführer wenden.

 

Einhaltung der Gesetze

Die HAGENBURGER GmbH hat internationale Geschäftsbeziehungen. Das Unternehmen beachtet die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen es tätig ist. Dies gilt ausdrücklich auch für die Vorschriften des nationalen, europäischen und internationalen Rechts sowie für Embargo-, Zoll - und Exportkontrollbestimmungen

 

Loyalität der Mitarbeitenden

Die HAGENBURGER GmbH erwartet von seinen Mitarbeitenden Loyalität.

Es achtet darauf, dass seine Mitarbeitenden nicht in Situationen geraten, in denen deren persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner kollidieren. Die Mitarbeitenden des Unternehmens haben jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bestehen könnte, unverzüglich ihren Vorgesetzten mitzuteilen und anzuzeigen.

VERHALTEN GEGENÜBER WETTBEWERBERN, GESCHÄFTSPARTNERN und DRITTE

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Die HAGENBURGER GmbH achtet die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und trifft keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.

Mitarbeitende unseres Unternehmens sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Absprache, aber auch jede abgestimmte Verhaltensweise mit Wettbewerbern zu folgenden Themen:

  • Preise und Preisbestandteile
  • Produktdaten und Rezepturen
  • Konditionen, Kalkulationen
  • Kunden
  • geplante Akquisitionen
  • geplante Innovationen

Korruption

Die HAGENBURGER GmbH wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeidet schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen.

Keiner unserer Mitarbeitenden darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Das bedeutet insbesondere, dass kein Mitarbeitender im Geschäftsverkehr unerlaubte private Vorteile (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) gewährt oder annimmt, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu beeinflussen. Jeder Mitarbeitende der HAGENBURGER GmbH ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Korruption oder Wirtschaftskriminalität Rat bzw. Hilfe einzuholen.

Rat bzw. Hilfe bieten der Compliance Officer und/oder die Geschäftsführer.

 

Gewährung und Annahme von Vorteilen | Geschenke | Einladungen

Einladungen, wie zum Beispiel zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, wenn sie nicht der unzulässigen Bevorzugung dienen.

Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken.

Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorliegens eines sachlichen Grundes oder der Üblichkeit einer Zuwendung, hat der Mitarbeitende vorab den Compliance Officer, seinen Vorgesetzten oder den Geschäftsführer zu fragen.

 

Spenden | Sponsoring

Unternehmerischer Erfolg bedeutet auch soziale und regionale Verantwortung zu übernehmen und etwas zurückzugeben. Die HAGENBURGER GmbH leistet regelmäßig und mit Bedacht einen Beitrag hierzu. Spenden der HAGENBURGER GmbH werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens verdeckt zu fördern.

Die Spende muss transparent sein.

Der Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch den Empfänger müssen bekannt sein.

Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können. Spendenähnliche Vergütungen sind zu unterlassen. Spendenähnliche Vergütungen sind Zuwendungen, die nur scheinbar als Vergütung einer Leistung gewährt werden, deren Wert aber den Wert der Leistung deutlich überschreiten.

 

Geldwäsche

Das Unternehmen duldet keine Geldwäsche. Alle Mitarbeitenden der HAGENBURGER GmbH sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Ferner haben sie verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sofort dem Compliance-Officer oder dem Geschäftsführer mitzuteilen.

 

Steuerrecht | Zollrecht | Außenwirtschaftsrecht

Die HAGENBURGER GmbH erstellt Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß.

Alle zollpflichtigen Waren werden von dem Unternehmen ordnungsgemäß verzollt. Das Unternehmen hält die gesetzlichen Vorgaben für Exportkontrolle und Zoll in den Themengebieten Außenwirtschafts- und Zollrecht konsequent ein und gewährleistet deren ordnungsgemäße Umsetzung.

Von seinen Lieferanten erwartet die HAGENBURGER GmbH eine qualifizierte und termingerechte Bereitstellung der Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten sowie die Implementierung ausreichender Standards zur Sicherheit in der Lieferkette im Rahmen von globalen Zollsicherheitsprogrammen.

 

UMGANG MIT INFORMATIONEN

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Die Mitarbeitenden der HAGENBURGER GmbH sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Produkte, Rezepturen, Kalkulationen, Vertragspartner und Kunden.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

 

Datenschutz

Die HAGENBURGER GmbH weiß um die hohe Sensibilität der ihr anvertrauten persönlichen Daten ihrer Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitenden und Gesellschaftern und schützt diese durch einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang.

Neben den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften (z. B. § 17 UWG) ist das Datengeheimnis nach DSGVO einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.

 

Verschwiegenheit | Wahrheitspflicht

Neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz ist jeder Mitarbeitende der HAGENBURGER GmbH verpflichtet, die betrieblichen Belange zu schützen. Informationen aus der HAGENBURGER GmbH (heraus) und über die HAGENBURGER GmbH werden aus diesem Grund ausschließlich an berechtigte Empfänger kommuniziert. Das gilt für interne und externe Empfänger.

Ebenfalls achtet die HAGENBURGER GmbH auf die Vertraulichkeit von Informationen und schützt Geschäftsdokumente vor Einblick unberechtigter Personen.

Alle Berichte und andere schriftlichen Dokumentationen sind korrekt und wahrheitsgemäß zu verfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um interne Berichte handelt, oder diese nach außen gegeben werden. Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen haben sich an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung auszurichten und stets vollständig und korrekt zu sein.

 

UMGANG MIT INFORMATIONEN

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Die Mitarbeitenden der HAGENBURGER GmbH sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Produkte, Rezepturen, Kalkulationen, Vertragspartner und Kunden.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

 

Datenschutz

Die HAGENBURGER GmbH weiß um die hohe Sensibilität der ihr anvertrauten persönlichen Daten ihrer Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitenden und Gesellschaftern und schützt diese durch einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang.

Neben den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften (z. B. § 17 UWG) ist das Datengeheimnis nach DSGVO einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.

 

Verschwiegenheit | Wahrheitspflicht

Neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz ist jeder Mitarbeitende der HAGENBURGER GmbH verpflichtet, die betrieblichen Belange zu schützen. Informationen aus der HAGENBURGER GmbH (heraus) und über die HAGENBURGER GmbH werden aus diesem Grund ausschließlich an berechtigte Empfänger kommuniziert. Das gilt für interne und externe Empfänger.

Ebenfalls achtet die HAGENBURGER GmbH auf die Vertraulichkeit von Informationen und schützt Geschäftsdokumente vor Einblick unberechtigter Personen.

Alle Berichte und andere schriftlichen Dokumentationen sind korrekt und wahrheitsgemäß zu verfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um interne Berichte handelt, oder diese nach außen gegeben werden. Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen haben sich an den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung auszurichten und stets vollständig und korrekt zu sein.

 

GRUNDSÄTZE SOZIALER UND ÖKOLOGISCHER VERANTWORTUNG

Soziale Verantwortung

Die Soziale Verantwortung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

 

Menschenrechte

Das Unternehmen respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. In diesem Zusammenhang stehen wir auch in einem ständigen Dialog mit unseren Lieferanten, um zu vermeiden, dass unsere Produkte Rohstoffe aus Konfliktregionen enthalten.

 

Kinderarbeit

Wir halten uns an die Bestimmungen der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten, insbesondere die Rechte von Kindern. Die Verbote von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in jeder Form werden von unserem Unternehmen eingehalten.

 

Diskriminierungsverbot

Wir verpflichten uns, jede Form von Diskriminierung im Rahmen der geltenden Rechte und Gesetze abzulehnen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Diskriminierung von Mitarbeitenden und Dritten aufgrund von Geschlecht, Rasse, Behinderung, ethnischer oder kultureller Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung.

 

Chancengleichheit

Die HAGENBURGER GmbH fördert die Chancengleichheit ihrer Mitarbeitenden.

 

Faire Arbeitsbedingungen

Die HAGENBURGER GmbH unterliegt und richtet sich nach tariflich geregelten Arbeitsbedingungen.

Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit im Rahmen der geltenden Rechte und Gesetze, und verpflichten uns, die persönliche Würde, Privatsphäre und persönlichen Rechte jedes Einzelnen zu respektieren und keine inakzeptable Behandlung unserer Mitarbeiter zu tolerieren, wie zum Beispiel körperliche Bestrafung, sexuelle und persönliche Belästigung und Diskriminierung. Daher stellen wir eine angemessene Vergütung sicher, und garantieren unseren Mitarbeitern den national gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu zahlen. Die maximalen Arbeitszeiten werden eingehalten und respektiert.

 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Der HAGENBURGER GmbH sind die Sicherheit und das Wohl seiner Mitarbeitenden wichtig.

Die strikte Einhaltung insbesondere der geltenden Sicherheitsvorschriften sowie berufsgenossenschaftlicher Regelungen ist hierzu unverzichtbar. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften umgehend dem Vorgesetzten und/oder dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Etwaige Missstände sind unverzüglich abzustellen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleistet.

 

Umwelt- und Klimaschutz

Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für die HAGENBURGER GmbH wichtige Unternehmensziele. Sowohl bei der Entwicklung neuer Produkte und als auch beim Betrieb von Produktionsanlagen achten wir darauf, dass alle hiervon ausgehenden Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima so gering wie möglich gehalten werden. Jeder Mitarbeitende trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen. Alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sind strikt einzuhalten. Verursachte Umweltschäden sind umgehend dem Vorgesetzten und/oder der Geschäftsleitung zu melden.

 

Gesellschaftliches Engagement

Die HAGENBURGER GmbH trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist.

EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX

Kommunikation

Die HAGENBURGER GmbH macht seine Mitarbeitenden mit den in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutert die sich daraus ergebenden Verpflichtungen.

Das Unternehmen kommuniziert die Grundsätze des Verhaltenskodex gegenüber ihren Geschäftspartnern.

 

 

Richtlinien und Prozesse

Die in diesem Code of Conduct niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil des Arbeitsvertrages für die Mitarbeitenden des Unternehmens verbindlich und daher unbedingt einzuhalten. Die HAGENBURGER GmbH leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung des Kodex regelmäßig zu kontrollieren.

 

Mitteilung von Verstößen | Hinweisgeberschutz

Jeder Mitarbeitende der HAGENBURGER GmbH ist gehalten, von ihm beobachtete (potenziellen, auch drohenden) Verstöße gegen Gesetze, interne Regelungen und diesen Verhaltenskodex unverzüglich dem Compliance Officer, dem Vorgesetzten oder Geschäftsführer zu melden.

 

Meldungen einer Verletzung dieses Kodex werden strikt vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen für den meldenden Mitarbeitenden, es sei denn, es wäre bewusst ein unwahrer Sachverhalt behauptet worden.

Bei Fragen zu den Richtlinien sowie Ungewissheiten bei zu treffenden Entscheidungen können sich unsere Mitarbeitenden vertrauensvoll an ihre Führungskraft wenden, die Personalabteilung oder den Compliance Officer direkt kontaktieren.

Das Hinweisgeber-System xxx gewährleistet bei Bedarf den Schutz Ihrer Identität durch eine anonyme Meldung sowie die Vertraulichkeit Ihrer Meldung.

 

Folgen von Verstößen

Verstöße gegen Verhaltensanforderungen, Rechtsvorschriften, interne Richtlinien und Regelungen können nicht nur für den Einzelnen persönlich, sondern auch für die HAGENBURGER GmbH schwerwiegende Folgen haben. Daher wird vorwerfbares bewusstes Fehlverhalten nicht toleriert.

Solches Fehlverhalten und Verstöße sanktioniert die HAGENBURGER GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen konsequent und ausnahmslos ohne Berücksichtigung von Rang und Position der handelnden und betroffenen Person. Um ein Bewusstsein zu schaffen, auf Fehlverhalten und Verstöße hinzuweisen, schafft die HAGENBURGER GmbH ein Klima und eine Kultur, die frei von Ängsten vor negativen Konsequenzen ist, wenn solche Hinweise gemeldet werden.